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Tips und Anregungen über das Thema Qualitätsmanagement
Deutsche Gesetliche Unfallversicherung

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeingültigkeit
Nachstehende Bedingungen gelten für den laufenden Geschäftsverkehr zwischen Käufer und Verkäufer. Etwaigen abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden oder Änderungen einzelner Bestimmungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
Die Eigenschaften des Kaufgegenstandes sind nur zugesichert, wenn Sie schriftlich vereinbart worden sind.

2. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne der nachfolgenden Bestimmungen aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt, wenn nicht anderes vereinbart ist, ab Niederlassung des Verkäufers. Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sie sind nur verbindlich, wenn der Verkäufer ausdrücklich die Gewähr für deren Einhaltung übernimmt. Bei Verzug des Verkäufers kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Weitere Rechte des Käufers sind ausgeschlossen, sofern dem Verkäufer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. In jedem Fall entfällt eine Lieferverpflichtung, soweit eine Lieferung wegen höherer Gewalt oder anderer vom Verkäufer nicht zu vertretender Notstände (insbesondere Einfuhr- bzw. Ausfuhrbeschränkungen bzw. Verbote) vorübergehend oder dauernd unmöglich wird. Es obliegt dem Käufer, den Verkäufer über etwaige Einfuhrmodalitäten bzw. -Beschränkungen zu unterrichten und erforderliche Einfuhrgenehmigungen einzuholen bzw. -Formalitäten zu erledigen.
Die Feststellung der für die Preisberechnung maßgebenden Mengen erfolgt durch die vom Verkäufer hierfür bestimmten Stellen durch Messen, Wiegen oder Zählen. Annahmeverzug bei Lieferung berechtigt den Verkäufer nach erfolgloser Nachfristsetzung von bestimmten Kaufverträgen zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen oder eine Auslieferung von vorheriger Zahlung abhängig zu machen.

4. Montage
Die Montage erfolgt ausschließlich zu den vereinbarten Bedingungen. Benötigte Hilfsmittel (Gerüste oder Hubbühnen) sind, soweit nicht vereinbart, nicht in den Montagepreisen enthalten. Grundlage für die Montage sind die Montageanweisungen der jeweiligen Hersteller sowie die technischen Vorschriften der jeweiligen Normungen. Vom Käufer geltend gemachte Forderungen, welche nicht Bestandteil der Montagevereinbarung sind, wird ausdrücklich widersprochen.
Alle vom Verkäufer montierten Systeme unterliegen der Wartungspflicht nach DIN EN 795 sowie nach BGR 198. Der Verkäufer übernimmt für die montierten Systeme Gewähr für 12 Monate ab Fertigstellung. Eine Verlängerung der Gewährleistung ist nur durch den Abschluss eines Wartungsvertrages möglich. Alle weiteren Bedingungen zur verlängerten Gewährleistung regelt der Wartungsvertrag. Die Produkthaftung aus den montierten Systemen obliegt den jeweiligen Herstellern.
Muss die Montage ohne eigenes Verschulden abgebrochen und der Einbauort nochmals angefahren werden, so entstehen zusätzliche Reisekosten, die der Käufer zu tragen hat.

Wir bieten keine Systeme zur Selbstmontage an. Sämtliche Systeme, die wir anbieten, müssen von zertifizierten Monteuren installiert werden.

5. Mängelrügen
Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, unter genauer Angabe der Gründe, schriftlich geltend zu machen. Sie können nicht anerkannt werden, wenn dem Verkäufer eine Prüfung der beanstandeten Waren nicht mehr möglich ist. Im Falle begründeter Mängelrügen kann der Käufer lediglich Nachlieferung bzw. Nachbesserung verlangen. Ist auch die Nachlieferung bzw. Nachbesserung mangelhaft, steht dem Käufer die Minderung oder Wandlung zu. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere für Schäden, die nicht an den gelieferten oder montierten Waren entstanden, sind ausgeschlossen, sofern dem Verkäufer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder der Käufer wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend macht. Verletzt der Verkäufer eine vertragswesentliche Pflicht, ist die Schadensersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme der Produkthaftpflichtversicherung beschränkt.

6. Preise
Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, ab Niederlassung des Verkäufers. Die Umsatzsteuer wird mit dem jeweils geltenden Satz hinzugerechnet und gesondert ausgewiesen. Die Preise enthalten nicht bei der Einfuhr der Ware und gegebenenfalls bei der Durchfuhr durch ein drittes Land anfallenden Zölle, Steuern und andere öffentliche Abgaben; diese sind vom Käufer zu tragen. Werden nach Vertragsabschluß öffentliche Abgaben irgendwelcher Art erhöht oder erneut eingeführt, erhöhen sich Transport-, Rohstoff- oder Produktionskosten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen, so kann der Verkäufer eine entsprechende Erhöhung des Kaufpreises vornehmen. Das gleiche gilt, wenn sonstige Umstände, die für den Verkäufer zum Zeitpunkt der Preisabsprache nicht vorhersehbar waren, die Kalkulation des Verkäufers so wesentlich verändern, dass eine entsprechende Erhöhung des Kaufpreises gerechtfertigt erscheint.

7. Zahlung
Für die Zahlung sind die vereinbarten Bedingungen maßgebend. Zur Hereinnahme von Wechseln ist der Verkäufer nicht verpflichtet; nimmt er Wechsel entgegen, so gehen die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen bei Fälligkeit des Wechsels zu Lasten des Käufers und sind in bar zu begleichen. Wechsel und Schecks gelten gemäß Wertstellung der Bankgutschrift als eingegangen. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt Verzugszinsen und Spesen in banküblicher Höhe zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer zu verlangen. Zur Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückhaltungsrechten ist der Käufer nicht berechtigt. Dies gilt nicht für vom Verkäufer anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche des Käufers. Zahlungsverzug berechtigt den Verkäufer, ohne Nachfristsetzung von bestehenden Kaufverträgen zurückzutreten. Unabhängig von den vereinbarten Zahlungsbedingungen kann der Verkäufer sofortige Bezahlung aller ausstehenden Forderungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer mit einem wesentlichen Teil seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät oder eine Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt (insbesondere Nichteinlösen von Wechseln , Schecks oder Banklastschriften).

8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen, Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers sämtliche Vorbehaltswaren auf seine (des Käufers) Kosten an den Verkäufer zurückzuliefern. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes die Vorbehaltsware ohne oder nach Be- oder Verarbeitung weiterzuveräußern. Der Käufer tritt bereits bei Vertragsabschluß die ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Kaufpreisforderungen zur Sicherung an den Verkäufer ab. Im Falle des Weiterverkaufs nach Be- oder Verarbeitung erfolgt die Abtretung jeweils in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Der Käufer ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachkommt. Wird die Vorbehaltsware vermischt, vermengt oder verbunden, so tritt der Käufer seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an der neuen Sache oder dem vermischten oder vermengten Bestand an den Verkäufer ab. Der Käufer ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Von Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware ist der Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer haftet für alle Schäden, die durch eine verspätete Mitteilung entstehen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Geschäft ist ausschließlich der jeweilige Sitz des Verkäufers.




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